Hausordnung der 9. Oberschule - Stand August 2023

Die Formulierung „Schüler“ schließt alle weiblichen, männlichen und transgender Schüler ein.

1. Allgemeines

Respekt und Fairness bilden die Grundlage unseres Schullebens. Alle bemühen sich um Rücksicht, Verständnis und Höflichkeit. Auf das Grüßen von Mitschülern und Lehrern wird dabei besonders Wert gelegt. Bei Problemen und Konflikten verzichten alle auf die Anwendung von Gewalt.

Um den Schulfrieden zu gewährleisten,

  1. sind alle Erscheinungsformen rechts- und linksradikaler Gesinnung verboten.
  2. ist das Verbreiten von Unwahrheiten untersagt.
  3. sind Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung nicht gestattet.

Allen Schülern[1] widerfahren bei der Beurteilung ihres Verhaltens und ihrer Leistung Gerechtigkeit.

DAS HAUSRECHT LIEGT BEI DER SCHULLEITUNG UND DER ENTSPRECHENDEN

VERTRETUNG. BESUCHER MELDEN SICH SOFORT IM SEKRETARIAT. SCHULFREMDEN IST DER AUFENTHALT AUF DEM GESAMTEN SCHULGELÄNDE OHNE ANMELDUNG UNTERSAGT.

Bei besonderen Gefahrensituationen tritt der Alarm- und Evakuierungsplan in Kraft.

Für Sporthalle, Außensportanlagen, Fachkabinette sowie für den Speiseraum gilt zusätzlich eine gesonderte Ordnung.

Aktuelle Belehrungen sind regelmäßig durchzuführen und im Klassenbuch zu vermerken. 

Handys, elektronische Geräte und Spiele dürfen während des Schultages nicht benutzt werden. Sie müssen ausgeschaltet und nicht sichtbar aufbewahrt werden. Fachlehrer können die Handynutzung für Unterrichtszwecke erlauben. Sie achten darauf, dass diese am Ende der Stunde wieder ausgeschaltet werden und verweisen auf die Hausordnung.

 

2. Vor dem Unterricht

  1. Es wird der sicherste Schulweg gewählt, die Benutzung der Ampelanlage vor der Schule gehört dazu.
  2. Jeder hält die Straßenverkehrsordnung ein.
  3. Die Fahrräder werden auf dem Fahrradhof abgestellt und angeschlossen.
  4. Wegeunfälle sind der Schule sofort anzuzeigen.
  5. Pünktliches Erscheinen zum Unterricht und zu allen schulischen Veranstaltungen ist Pflicht.
  6. Der Aufenthalt auf dem Schulgelände außerhalb der Unterrichtszeiten bzw. außerhalb der Zeiträume schulischer Veranstaltungen ist nicht gestattet.
  7. Die Überbekleidung der Schüler wird in den Garderobenschränken aufbewahrt.

3.1 Pausengestaltung

  1. Das Verlassen des Schulgeländes ist ohne Genehmigung nicht erlaubt.
  2. Von allen Schülern wird ein ruhiges Pausenverhalten erwartet. Das Rennen und Toben im Schulhaus ist verboten.
  3. Der Zimmerwechsel erfolgt jeweils zu Beginn der Pause, ausgenommen der Hofpause. Hier erfolgt der Zimmerwechsel erst nach dem Vorklingeln.
  4.  In der Hofpause begeben sich alle Schüler, die nicht an der Schulspeisung teilnehmen, auf den Hof.
  5. Der Schulhof ist begrenzt durch die beiden Laufbahnen, die nicht betreten werden dürfen. Das Fußballspielen ist nur im „Käfig“ erlaubt.
  6.  Sowohl das Inventar der Unterrichtsräume als auch die Ausstattung des Schulgeländes mit den Grünanlagen sind sorgsam zu behandeln und vor Zerstörung zu bewahren.
  7. Eigene Arbeitsmittel wie Bücher und Arbeitshefte werden sorgfältig behandelt. Das Eigentum anderer wird geachtet und nur mit Erlaubnis benutzt.
  8. Die Bedienung elektronischer Geräte im Klassenraum wie Beamer, Smartboards, OHP und Computer sowie der Radiogeräte erfolgt durch die Lehrer oder auf deren Anweisung. Das gilt ebenfalls für das Öffnen der Fenster und das Verwenden der Jalousien.
  9. Mit dem Vorklingeln begeben sich alle Schüler an den Arbeitsplatz und bereiten sich auf den Unterricht vor, indem sie alle benötigten Arbeitsmaterialien auspacken.

3.2 Unterricht

  1. Das Essen und das Kauen von Kaugummi ist nicht gestattet. Das Trinken ist nur nach Genehmigung durch die Lehrer gestattet.
  2. Kopfbedeckungen wie Mützen und Basecaps werden im Unterricht abgenommen.Kopfbedeckungen als Ausdruck der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft oder eines religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses dürfen getragen werden. Im Sportunterricht ist das Tragen eines sportgerechten Kopftuches zulässig. Eine teilweise bzw. komplette Verschleierung des Gesichts ist nicht gestattet.
  3. Unterrichtsboykott, Streik, Demonstrationen, Aufhängen von Plakaten sowie das Verteilen politischer Flugblätter oder Werbematerialien sind nicht erlaubt. Sie bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung. Für die Teilnahme an Demonstration muss die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen.
  4. Alle Mitschriften im Hefter sowie alle Arbeiten und Tests werden mit blau- bzw.schwarzschreibenden und nicht wegradierbaren Stiften geschrieben.
  5. Eine Nichtteilnahme am Unterricht aufgrund von Krankheit muss bis spätestens 8:30 des gleichen Tages durch die Erziehungsberechtigten im Sekretariat gemeldet werden. Arztbesuche finden generell außerhalb der Unterrichtszeit statt. Ausnahmen werden nur gestattet, wenn vorher ein Freistellungsantrag vorliegt.Der versäumte Unterrichtsstoff muss in jedem Fall nachgeholt werden.
  6. Nach jeder Unterrichtsstunde wird der Raum ordentlich verlassen. Alle Schüler räumen dafür ihren Arbeitsplatz einwandfrei auf. Nach Unterrichtsschluss werden folgende Aufgaben erledigt. Verantwortlich sind die unterrichtende Lehrkraft und der Ordnungsdienst.
    • Fenster schließen und Außenjalousien vollständig hochkurbeln
    • Stühle hochstellen
    • Tafel säubern
    • Licht ausschalten
    • Boden kehren
    • Raum abschließen.

4. Aussagen zum Jugend- und Versicherungsschutz

  1. Es gilt auf dem gesamten Gelände das Jugendschutzgesetz.
  2. Das Mitbringen und Einnehmen von Drogen und alkoholischen Genussmitteln jeglicher Art ist grundsätzlich verboten. Lehrer und Schüler sind zur Anzeige verpflichtet.
  3. Das Mitbringen aller Arten von Waffen, Messern sowie Imitaten, Pfefferspray und Werkzeugen ist verboten.

VERSTÖSSE GEGEN DIE HAUSORDNUNG UND SICH AUS DEM SCHULLEBEN ERGEBENDE KONFLIKTE WERDEN AUF DER GESETZLICHEN GRUNDLAGE DES FREISTAATES SACHSEN BEHANDELT.